Der Arbeitslosenbezug soll für Nebenerwerbslandwirte bis einem Einheitswert von 30.000 Euro möglich sein. Dazu fordert der Landtag die Bundesregierung einstimmig auf.
In der Landtagssitzung vom 9. Mai wurde einstimmig beschlossen, dass der Arbeitslosenbezug für Nebenerwerbslandwirte bis 30.000 Euro Einheitswert möglich sein soll. Mit dem Beschluss dazu, wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Grenze von derzeit 14.893 auf 30.000 Euro anzuheben.
Dazu VP-Landwirtschaftssprecher Ferdinand Hueter: „Unsere Bäurinnen und Bauern leisten täglich unbezahlbar wichtige Arbeit sei es als Produzenten von gesunden Lebensmitteln oder als Kulturpfleger unserer Almen und Felder. Zahlreiche Höfe sind aber aufgrund der heutigen Herausforderungen oft nur mehr im Nebenerwerb zu führen.“
Verliert jetzt ein Nebenerwerbslandwirt die Arbeit, so kann dieser nur bis zu einem Einheitswert in der Höhe von 14.893 Euro auch ein Arbeitslosengeld beziehen. „Diese Ungerechtigkeit muss von Bundesseite umgehend behoben werden“, fordert Hueter. Daher unterstützt Hueter die Forderung nach der Hebung der Einheitswertgrenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld für Nebenerwerbsbauern auf 30.000 Euro.
Davon würden mehr als 90 Prozent der im Nebenerwerb geführten bäuerlichen Betriebe in Kärnten betroffen sein, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten. Schließlich bezahlen die Nebenerwerbslandwirte auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung und hätten dadurch natürlich auf Ansprüche, sollten sie ihren Arbeitsplatz verlieren, so Hueter weiter.