„Bauern- und Wochenmärkte dürfen auch während der Corona-Krise durchgeführt werden“, das erklärte Agrarreferent Martin Gruber. Gesetzlich ist dies weiter möglich, es setzt aber auch den Wunsch der Landwirte, den Markt durchführen zu wollen, voraus.
„Bauern- und Wochenmärkte dürfen auch während der Corona-Krise durchgeführt werden“, das erklärte Agrarreferent Martin Gruber. Gesetzlich ist dies weiter möglich, es setzt aber auch den Wunsch der Landwirte, den Markt durchführen zu wollen, voraus.
Welche Regeln für die Abhaltung eines Bauern- und Wochenmarktes zu beachten sind, erklären die Landtagsabgeordneten Hannes Mak und Christian Benger:
- Der Abstand zwischen den einzelnen Ständen muss mindestens fünf Meter betragen.
- Die Produzenten müssen die Kunden auf den Sicherheitsabstand von mindestens ein bis zwei Metern zu ihnen und anderen Kunden hinweisen.
- Alle Waren müssen verpackt oder in einer verkaufsvorbereitenden Verpackung angeboten werden. Der Verkauf von unverpackten Waren ist derzeit nicht gestattet (zum Beispiel muss Gemüse in Papier oder Plastik vorverpackt sein).
- Das Vakuumverpacken von Waren ist zu bevorzugen.
- Kunden dürfen die Waren nicht selbst berühren und es dürfen auch keine Kostproben ausgegeben werden.
- Auf Hygiene ist besonders zu achten. Dazu zählt häufiges Händewaschen, das Tragen von Einmalhandschuhen, Plexiglas zum Abschirmen der Produkte und die Verwendung von Desinfektionsmitteln.
- Es muss Personal vorhanden sein, das ausschließlich kassiert.
- Wer Fieber, Husten und/oder Atembeschwerden aufweist, soll nicht auf den Markt kommen.