In seiner heutigen Sitzung hat der Gesundheits- und Pflegeausschuss im Kärntner Landtag einen selbstständigen Antrag einstimmig beschlossen, der auf eine Änderung des Kärntner Mindestsicherungs- und Chancengleichheitsgesetzes abzielt.
„Diese Initiative zielt im Wesentlichen darauf ab, dass das Bundespflegegeld nicht mehr als Einkommen betrachtet wird – denn wenn es als Einkommen gerechnet wird, entstehen allen, die ihre Familienmitglieder pflegen, finanzielle Nachteile und es schwinden Ansprüche auf andere Leistungen. Das ist eine ganz klare Schieflage, die nun korrigiert wird“, so die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses LAbg. Waltraud Roher.
„Mit der Änderung stellen wir sicher, dass Pflege zu Hause weiter ermöglicht wird, denn wer zu Hause pflegt, darf nicht bestraft werden. Denn es sind gerade die pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz eine wichtige Säule im Pflegesystem darstellen und nicht benachteiligt werden dürfen“, so ÖVP-Pflegesprecherin Silvia Häusl-Benz.
„Bei der Einmalzahlung des Bundes für alle Arbeitslosen in Höhe von 450 Euro haben wir sichergestellt, dass diese Zahlung als Leistung Dritter angesehen und somit nicht auf die Mindestsicherung angerechnet wird. Sonst würden die Aufstocker – also Personen, die so wenig Arbeitslosengeld bekommen, dass sie zugleich Mindestsicherung beziehen müssen – um diesen Betrag umfallen. Schließlich geht es auch hier um Menschen, die unverschuldet durch die Covid-Pandemie ihren Job verloren haben“, ergänzt Rohrer.
„Unser Anliegen ist es, nicht auf das neue Sozialhilfegrundsatzgesetz zu warten, sondern ehestmöglich durch die Novellierung des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes und des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes zu handeln. Der heutige Beschluss bringt den Stein ins Rollen“, schließen Rohrer und Häusl-Benz.