Auf Initiative der ÖVP kommt es zu Änderungen im Wohnbauförderungsgesetz: höhere Einkommensgrenzen und Einschleifregelung.
Vor dem heutigen Beschluss des neuen Wohnbauförderungsgesetzes kommt es zu einem Abänderungsantrag. „Es freut mich, dass uns in den Verhandlungen mit den anderen Parteien gelungen ist, wesentliche Verbesserungen herbeizuführen“, sagt ÖVP-Clubobmann Markus Malle. Auf Initiative der ÖVP-Verhandler – Malle und Abgeordneter Herbert Gaggl – wurden die Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnbauförderung angehoben. Gaggl: „Nicht zuletzt die Preisentwicklungen der letzten Zeit machten es nötig, bei den Einkommensgrenzen ein klares Zeichen zu setzen.“
Konkrekt gelten in Zukunft Einkommensgrenzen von auf 43.000 Euro pro Jahr (statt bisher 38.000) für Ein-Personen-Haushalte und 67.000 für Zwei-Personen-Haushalte (statt bisher 55.000). „Durch diese Anhebung kommen nun mehr Kärntnerinnen und Kärntner in den Genuss der Wohnbauförderung“, ist auch Gaggl zufrieden mit der Abänderung. Einig sind sich Malle und Gaggl, dass das neue Wohnbauförderungsgesetz ein erster Schritt ist. „Es ist ein Startschuss für weitere Anpassungen“, so Malle. „Es wird notwendig sein, dieses Gesetz in weiteren Anstrengungen wieder an die Lebensrealität der Menschen heranzuführen.“ Gaggl ergänzt: „Die geringe Anzahl an Förderanträgen zeigt eindeutig, dass sich das Gesetz zunehmend von der Realität der Kärntnerinnen und Kärntner entfernt hat.“