Ab 1. Jänner 2025 ist Zahnamalgam verboten. Bisher wurden die Kosten für diese günstigen Zahnfüllungen zur Gänze von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Andere Füllungen, etwa aus Kunststoff oder Keramik, mussten privat bezahlt werden. Noch hat man sich im Bund nicht auf eine Alternative für Zahnfüllungen als Kassenleistung geeinigt, weshalb ab Jänner 2025 aus derzeitiger Sicht keine kostenlose Basisversorgung gewährleitstet ist und jede Alternative kostenpflichtig bleibt.
Unser Gesundheitssprecher Ronny Rull betont dazu:
„Wir brauchen dringend eine Lösung, damit alle Kärntnerinnen und Kärntner Zugang zu leistbaren Zahnfüllungen haben. Der Bund muss gemeinsam mit der Zahnärztekammer und den Sozialversicherungen bis Ende 2024 eine Einigung erzielen!“
Es darf zu keiner Versorgungslücke für Patientinnen & Patienten kommen!