Kärnten ist auf dem Weg zur Energiewende. Eine Reihe von neuen Regeln zünden nun den Turbo für die Kraft aus Wasser, Sonne und Wind.
„Kärnten hat viel Potenzial für saubere Energie, aber nicht mehr viel Zeit“ – so formuliert es Energielandesrat Sebastian Schuschnig – und handelt. Gemeinsam mit Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber schaffen sie die Voraussetzung, dass die Energiewende in Kärnten gelingt. „Sie ist ein wesentlicher Faktor für die Sicherheit und auch für den Standort“, sagt Gruber. Schuschnig ergänzt: „Energiepolitik ist auch Standortpolitik.“
Deshalb krempeln sie die Ärmel hoch und feilen an neuen Regeln, die den Ausbau von Energie aus Wasser, Sonne und Wind deutlich beschleunigen sollen. „Wir leiten einen Paradigmenwechsel ein – vom Verhindern zum Ermöglichen“, so Gruber.
Ein Beispiel für rascheren Ausbau von sauberer Energie: „Wir können mit Photovoltaik auf Freiflächen nicht warten, bis wir die Dächer bestückt haben“, sagt ÖVP-Energiesprecher Robert Köfer. „Der Ausbau muss parallel erfolgen.“ Die neuen Regeln sollen das ermöglichen.
Neue Strategie
Die Basis für den Ausbau-Turbo wird eine neue Energiestrategie. „Keine Hochglanzbroschüre, sondern ein Lenkungsinstrument“, sagt Schuschnig. Sie soll auch den Bedarf an sauberer Energie ermitteln, nach dem der Ausbau erfolgt.
Klar ist aber bereits jetzt: Verfahren sollen deutlich schneller werden. Schuschnig schreibt einerseits eine Höchstdauer für Genehmigungen fest, andererseits fallen doppelte Prüfungen weg. Insgesamt kommt durch Anhebung der Schwellenwerte mehr Anzeige- und weniger Bewilligungspflicht. „Kärnten ist damit das liberalste Bundesland für Erneuerbare Energie werden“, so Schuschnig.
„Wir können mit Freiflächen nicht warten, bis die Dächer mit Photovoltaik bestück sind, sondern brauchen parallelen Ausbau.“
Energiesprecher Robert Köfer
Erstes Energiewende-Gesetz
Erste Meilensteine sind bereits erreicht. Nach einem Landtagsbeschluss mit breiter Mehrheit ist das erste Energiewende-Gesetz in Kraft. Und auch die neue Photovoltaik-Verordnung ist seit August 2024 wirksam.
Das Ziel ist klar: „Kärnten soll ganzjährig seinen eigenen Strom erzeugen können“, sagt. Energiereferent Schuschnig. „Dafür brauchen wir alle Erneuerbaren Energiequellen – Wasser, Sonne, Wind und Biomasse.“ Die Energiewende ist entscheidend für die Versorgungssicherheit in Kärnten.
Doppelte Nutzung
In vielen Bereichen will man zwei Fliegen mit einer Klappe erwischen: Flächen mit vorhandenen Genehmigungen sollen auch für Photovoltaik genutzt werden. Gruber präzisiert: „Wir ermöglichen intelligente Doppelnutzung.“ Zum einen sollen etwa Schottergruben und Steinbrüche für die Stromproduktion genutzt werden, zum anderen können Bauern ihre Flächen für Landwirtschaft und gleichzeitig saubere Energie verwenden. Beispiel: In der Hühnerhaltung kann die nötige Beschattung für die Tiere für die Produktion von Sonnenstrom genutzt werden. „Wir entziehen sie damit nicht der Landwirtschaft, sondern ermöglichen einen zusätzlichen Nutzen.“
Bauern als Stromproduzenten
Köfer sieht darin auch eine Chance für Bauern in Kärnten. „Mit eigenen Anlagen können Landwirte zu Energiewirten werden“, erklärt er. Damit schaffen sie eine zusätzliche Einnahmequelle für ihre Betriebe.
Die neuen und noch kommenden Regeln sollen jedenfalls die Potenzialflächen für Erneuerbare Energie in Kärnten vervielfachen.
Der Weg zur Energiewende:
- Eine neue Energiestrategie soll den Bedarf an sauberer Energie prognostizieren. Darauf werden Maßnahmen und Regeln aufgebaut.
- Öffentliches Interesse an Erneuerbaren-Energie-Anlagen soll gesetzlich festgeschrieben sein.
- Weniger Verfahren: Die Anhebung der Schwellenwerte für die Bewilligungspflicht soll jedes zweite Verfahren unnötig machen.
- Anzeigepflicht: Für Photovoltaik auf Dächern bereits in Kraft, soll auch für andere Energie-Anlagen eine Anzeigepflicht die Bewilligung ersetzen.
- Schnellere Verfahren durch klare Fristen für Rückmeldungen, vorgelagerte Prüfungen und unkomplizierter Einsatz von nichtamtlichen Sachverständigen.
- Doppelte Prüfungen und Verfahren abschaffen: Keine eigene elektrizitätsrechtliche Bewilligung, wenn bereits eine wasserrechtliche, gewerberechtliche oder seilbahn- bzw. eisenbahnrechtliche vorliegt.
- Professionelle Begleitung für Verfahren: Eine zentrale Stelle für Koordination und Begleitung in Verfahren.
- Doppelte Nutzung: Photovoltaik auf Flächen, die bereits genehmigt sind: Schottergruben, Steinbrüche, Eisenbahn- und Seilbahnanlagen.
- Agri-PV: Sonnenstrom über Agrarflächen, ohne diese der Landwirtschaft zu entziehen: Obstanlagen, Geflügelhaltung, Weidehaltung.
Ermöglichen statt Verhindern!
Kärnten braucht den Ausbau von Erneuerbaren Energie…
… für die Sicherheit der Menschen, die hier leben.
… für leistbare Energie aus regionaler Erzeugung.
… für einen Beitrag zum Klimaschutz.
… für die Absicherung von Betriebsstandorten.
PV-Verordnung im Überblick
Keine eigene Widmung nötig:
- Gebäude, Dächer, Gärten, Zäune, Parkplätze, Carports etc.
- Eisenbahn- und Seilbahnanlagen
- Gewerbe- oder Industriegebiete zur Eigenversorgung
- Zur Eigenversorgung von Krankenhäusern, Kasernen, Schutzhütten, Schießstätten
- In der Nähe zur Eigenversorgung von Hofstellen, Almhütten, Liftanlagen, Hotels.
- Doppelnutzung als Agri-PV in Obstbau, Geflügelhaltung, Fischzucht (ausgenommen an Gewässern).
Ausgeschlossen sind:
- Naturschutzrelevante Gebiete, sofern es mit dem Schutzziel nicht im Einklang ist.
- Hochwertige landwirtschaftliche Böden
- Bauwerke zum Schutz vor Naturgefahren